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Aktienregister
Unterschiede, Vorteile und gesetzliche RegelungenDie Wahl zwischen Inhaberaktien und Namenaktien ist eine entscheidende Frage für Aktionäre und Unternehmen. Beide Aktienarten haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Implikationen. In der Schweiz wurden Inhaberaktien Schweiz in den letzten Jahren weitgehend abgeschafft, während Namenaktien Schweiz zur Standardlösung geworden sind. Doch welche Auswirkungen hat diese Entwicklung? Und was bedeutet das für die Übertragung von Inhaberaktien und Übertragung von Namenaktien?
Was sind Inhaberaktien und Namenaktien?
Inhaberaktien sind Aktien, die auf den jeweiligen Inhaber lauten. Das bedeutet, dass die Aktionäre anonym bleiben können, solange sie nicht im Handelsregister oder in einer internen Unternehmensdokumentation erfasst sind. Namenaktien hingegen sind mit dem Namen des Aktionärs verbunden und müssen im Aktienregister Schweiz eingetragen werden.
Unterschied Inhaberaktien und Namenaktien
Der Hauptunterschied zwischen Inhaberaktien und Namenaktien liegt in der Registrierung und Übertragbarkeit:
- Inhaberaktien: Keine Registrierung erforderlich, die Aktie gehört dem, der sie besitzt.
- Namenaktien: Aktionär muss im Aktienregister Schweiz eingetragen sein, Übertragungen erfolgen durch Umschreibung.
Gesetzliche Grundlagen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Paybis
Danke dir für die ausführliche und verständliche Erklärung zu den Unterschieden zwischen Inhaberaktien und Namenaktien in der Schweiz! Besonders hilfreich fand ich die klare Gegenüberstellung der beiden Aktienarten und den Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen. Das macht es echt leichter, das ganze Thema zu durchblicken.