Ursprünglich vielleicht im Ansatzgedanke nicht verkehrt, aber so dermaßen widersprüchlich, wenn es tatsächlich soweit kommt...........bitte durchlesen und an geeigneter Stelle verbreiten !!!!!
Pressemitteilung
EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren
Die Europäische Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel – KOM (2014) 558 - eingereicht.
Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel novellieren bzw. ablösen. Mit
dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen,
die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur
Lebensmittelsicherheit zu leisten.
Um dies zu erreichen, will die EU u.a. ein zentrales Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel
schaffen. Es soll eine Datenbank zur Erfassung von Meldungen zu unerwünschten
Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz) errichtet werden. Zudem sollen Tiere künftig nur noch
solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher
gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und
Tierarzneimittel.
Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen
Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden
nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend
Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit
Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt,
die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen
Humanarzneimittel an. Absurd erscheint die Forderung, homöopathische Arzneimittel für Tiere
gesondert, also neben einer Registrierung als Humanarzneimittel, zuzulassen auch vor dem
Hintergrund, dass gerade diese Arzneimittelgruppe für die Behandlung von Nutztieren besonders
gefördert werden soll, da sie anerkanntermaßen keine Rückstände im Tier hinterlässt.
Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: nach dem Entwurf
kann ein Mitgliedstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden
Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären. Dies würde eine
Existenzvernichtung für Tierheilpraktiker bedeuten,die überwiegend Nutztiere behandeln.
Der Entwurf wird derzeit im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit beraten. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V., ein
Zusammenschluss von fünf Tierheilpraktikerverbänden, hat gemeinsam mit dem Fachverband
niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker
Deutschlands e. V.eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben. Die Stellungnahme
ist unter http://www.kooperation-thp.de/…cht-fuerTiere-novellieren als download unter dem dort aufgeführten Artikel online abrufbar.
Nach Ansicht der THP-Verbände schießt der Verordnungsentwurf weit über das Ziel hinaus. Zwar
sei es zu begrüßen, dass der Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren reduziert
und die Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln besser überwacht werden sollen. Mit den strengen
Anforderungen, die künftig an die Zulassung von Tierarzneimitteln gestellt werden, bestehe aber
gleichzeitig die Gefahr, dass das gesamte Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen
Arzneimitteln verlorengehe. Zu befürchten sei eine Verarmung der komplementäralternativmedizinischen Therapievielfalt. So sei esnicht einleuchtend, dass ein homöopathisches Präparat, das zur Anwendung am Menschen, also auch an Säuglingen, Schwangeren und stillenden Frauen zugelassen bzw. registriert sei, künftig eine zusätzliche Zulassung erhalten müsse, um bei Tieren angewendet werden zu dürfen. Es ist damit zu rechnen, dass viele homöopathische und pflanzliche Präparate künftig für Tiere nicht mehr zur Verfügung stehen
werden, weil die Hersteller wegen der hohen Kosten keine gesonderte Zulassung als
Tierarzneimittel beantragen werden, die für jede Tierart explicit zu erfolgen hat.
Für klassisch arbeitende Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen zur oralen
Verabreichung arbeiten, würde die Verabschiedung des Entwurfs faktisch ein Berufsverbot
bedeuten: es gibt nahezu keine für Tiere zugelassenen Hochpotenzen auf dem europäischen
Markt. Bisher war es möglich, zumindest für nicht-lebensmittelliefernde Tiere auf die zugelassenen
(Human-)Arzneimittel zurückzugreifen.
Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im
Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden.
Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer
Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v.a. pflanzlichen
Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden
werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwändigen
Zulassungsverfahren unterzogen.
Der Entwurf bedroht damit den gesamten Sektor der komplementär-alternativmedizinischen
Therapieformen in unangemessener Weise. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nach der EU-BioRichtlinie die Behandlung mit komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln (z.B. Phytotherapie, Homöopathie u.a.) Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemischsynthetischen allopathischen Arzneimitteln, ein Wertungswiderspruch. Nicht vereinbar ist der Entwurf auch mit dem Ziel „Prävention und Gesundheitsförderung vor Therapie“. Genau diese Möglichkeiten werden durch den Entwurf massiv behindert und z.T. sogar unmöglich gemacht.
In ihrer Stellungnahme fordern die THP-Verbände u.a.,
•komplementär-alternativmedizinische Arzneimittel, insbes. Homöopathika von einer
zusätzlichen Zulassung bzw. Registrierung als Tierarzneimittel freizustellen, sofern bereits
eine Zulassung bzw. Registrierung als (Human-)Arzneimittel besteht.
•bei Homöopathika den evtl. bestehenden Risiken durch Festlegung von sog. sicheren
Potenzen Rechnung zu tragen.
•der Anwendung von komplementär- und alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang vor
einer Behandlung mit chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimitteln zu geben: ihre
Herstellung, Anwendung und Entsorgung ist schonender für Menschen, Tiere und Umwelt.
•das breite Spektrum an komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln und Therapien
zu erhalten. Diese Therapiemittel und -verfahren dürfen nicht ausschließlich dem ärztlichen
Berufsstand vorbehalten bleiben.
Die ausführliche Stellungnahme ist online nachzulesen unter:
http://www.kooperation-thp.de/…Com20%282014%29%20588.pdf
Die Beratung des Entwurfes wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. Auf deutscher
Seite ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend für die Beratungen
im Ausschuss.
(Anmerkung: Eine EU-Verordnung wird mit ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament und den
Rat unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten. Es bedarf zur Geltung keines
Umsetzungsaktes der Mitgliedstaaten.)
Was könnt Ihr tun?
1.Es würde uns, d.h. uns allen und den beteiligten Verbänden, sehr helfen, wenn Ihr die PM und/oder die Stellungnahme an geeignete Multiplikatoren weiterleitet. Außerdem wäre es super, wenn diejenigen unter uns, die bei FB sind, das Thema und die PM auf Facebook liken oder teilen würden:
https://www.facebook.com/Koope…utscher.Tierheilpraktiker
2. An anderer Stelle habe ich schon mal darauf hingewiesen, wie wichtig die Arbeit der Verbände ist. Wenn Ihr also noch in keinem Mitglied seit, überlegt bitte, ob Ihr nicht doch einem beitreten könnt/wollt. Diese Arbeit können einzelne nicht leisten. Die Stellungnahme war übrigens ein Gemeinschaftswerk der Kooperation dt. THP-Verbände, dem FNT und dem Ältesten Verband der THPs Deutschlands. Es war für die beteiligten Personen ein neues Kapitel der Zusammenarbeit und mir macht es Mut, weitere gemeinsame Projekte anzugehen.
3.Verlinkt die PM oder die Stellungnahme auf Euren Homepages oder teilt die Links auf FB.
4.Wenn Ihr in einem Verband Mitglied seid, der nicht an der Stellungnahme beteiligt war (die beteiligten Verbände haben alle THP-Verbände angefragt, ob Interesse an der Zusammenarbeit in dieser Frage besteht): bittet Euren Vorstand, die Stellungnahme zu unterstützen, z.B. indem er an den EU-Ausschuss schreibt und mitteilt, dass er sich der Stellungnahme anschließt.
5.Unterstützt ANME (= Association for Natural Medicine, http://www.anme-ngo.eu werdet Mitglied, likt die Seite verlinkt sie etc. ANME ist ein Verein, der sich für die Erhaltung von Naturheilkunde (CAM = Complementary and Alternative Medicine) auf eruopäischer Ebene einsetzt. ANME wird unser Anliegen unterstützen.
6.Klärt Euer Umfeld auf, dass der Gesetzentwurf zwar theoretisch die richtigen Ziele verfolgt, aber im Detail und praktisch völlig am Ziel vorbeigehen wird.
Wie geht es jetzt weiter?
â—¦Wir, d.h. die beteiligten Verbände, haben Kontakt zu EU-Abgeordneten aufgenommen, die im zuständigen Ausschuss sitzen. Wir werden versuchen, sie für unsere Sache zu sensibilisieren.
â—¦Die Stellungnahme ist an die wichtigsten Hersteller von Homöopathika u.a. naturheilkundlichen Arzneimitteln gegangen. Auch dort werden wir Verbündete suchen.
â—¦Wir haben die Stellungnahme auch an das BMEL gesandt (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Dieses ist von deutscher Seite aus zuständig, die Beratung im EU-Ausschuss zu begleiten.
â—¦Es geht darum, die Öffentlichkeit zu erreichen und ebenfalls zu sensiblisieren. Wir werden daher versuchen, die PM an geegneten Stellen zu platzieren. Daher die Bitte an Euch, wo Ihr könnt, auf das Thema aufmerksam zu machen.